Website-Icon Aspekteins

AR ohne Kabel: Flexibel einsetzbares Monokel to Go

AR ohne Kabel: Flexibel einsetzbares Monokel to Go

Bildrechte Titelbild: © Ilo auf Pixabay

AR im Retro-Look

Das AR-Monokel von Brilliant Labs ist ein flexibles Glas zum Aufstecken auf ein Brillengestell. Anwender können so die reale Welt mit virtuellen Informationen anreichern und AR flexibel nutzen. Bildquelle: reddit/AR-MR-XR

Headsets und Brillen für AR/ Augmented Reality (d.h. einer Realität, unter denen unsere reale Umwelt durch virtuelle Informationen und Bilder ergänzt wird) werden stets leichter und ergonomischer. Die kleinste AR-Brille ist nun definitiv ein AR-Monokel von Brilliant Labs.

Das Unternehmen steckte alles an benötigter Technik in ein fast winzig kleines Brillenglas mit nur 43 Millimetern Durchmesser: Das 350 US-Dollar teure Gerät verfügt über ein 20°-Sichtfeld, eine 5MP-Kamera, ein Micro-OLED mit 640 x 400 Bildpunkten, Bluetooth, Berührungssteuerung und ein Mikrofon.

Die Kamera der nur 15 Gramm leichten, 9 mm dicken Linse, kann Bilder & Videos mit einer Auflösung von 720p generieren; aufgenommenes Material lässt sich per Companion-App direkt ans Smartphone senden. Instant-Replay spielt Videos zudem schon direkt in der Brille ab. AR-Nutzern des Monokels steht für die Anwendung ein 16-facher digitaler Zoom zur Verfügung.

AR Open Source für Tüftler

Die MicroPhyton-Schnittstelle der App ist zudem quelloffen, d.h. der Bauplan als auch die Software können eingesehen und entsprechend modifiziert werden. Interessierte Entwickler können sich über GitHub weiter in die Materie vertiefen.

Bildquelle: brilliantmonocle.com

Wie ist das Monokel nun zu nutzen? Mit Hilfe einer kleinen Klammer, wird das AR-Device einfach direkt (über die Rückseite des Brillengestells) in das Brillenglas und damit ins Sichtfeld eines Nutzers gehangen. Allerdings lässt sich das Glas auch direkt vors Auge halten. Die integrierte Batterie ist zwar eher knapp bemessen (70 mAh), aber das Entwicklerteam verspricht dennoch eine Laufzeit von rund 2 Stunden. Das Monokel muss im mitgelieferten Lade-Case mit Energie versorgt werden. Das „Monocle“ von Brilliant Labs kann ohne Smartphone betrieben werden.

OPPO Air Glass – Aus Monokel wird Brille

Auch Oppo hat ein ähnliches Monokel im Sortiment (allerdings zurzeit nur in China): Das Air Glass besteht aus zwei Teilen: einem klassischen Brillengestell und einem 30 Gramm leichten Monokel. Der zum Einsatz gebrachte Projektor ist das bislang kompakteste Projektionssystem der Branche und ist gerade einmal so groß wie eine Kaffeebohne. Das Modul wird magnetisch an den Brillenrahmen angeheftet.

Der Prototyp der OPPO Air Glass 2 präsentiert sich nun aber ganz klassisch als Brille samt samt Gestell.

Bildquelle: oppo.com

 

Das Unternehmen Oppo hat 2021 ebenfalls eine Art Monokel entwickelt; mit Hilfe einer mitgelieferten Brille lässt sich dieses ebenfalls mit einem „Klick“ vor dem Auge platzieren: Oppo Air Glass. Bildquelle: oppo.com

Bei Air Glass handelt es sich um eine AR-Brille (vom Unternehmen auch als „Assisted-Reality-Brille“ bezeichnet) auf Basis von Micro-LED-Technologie und der (bislang bei Smartwatches zum Einsatz gelangten Geräteplattform) Snapdragon Wear 4100 SoC.

Oppo verarbeitet auf Anfrage auch die Dioptrienzahl seiner Anwender und nutzt für seine Optik eine selbst entwickelte SRGdiffraktive Waveguide-Linse aus Kunstharz. Das Display kann Inhalte allerdings nur monochrom darstellen (mit 16 oder 256 Graustufen).

(Mehr zum Thema Waveguides lesen Sie etwa auch in unserem Beitrag „Going Lightweight: Holografische (Falt-)Optiken als neuer Standard bei VR-Displays?“)

Anwendungsbeispiele sind u.a.:

Augmented Reality & Datenschutz

Aufgrund eines Nokia-Patentstreits, darf Oppo allerdings die meisten seiner Geräte nicht in Deutschland verkaufen.

Datenbrillen sind datenschutzrechtlich zudem noch recht problematisch, da Videoaufnahmen am Arbeitsplatz z.B. auch Einblicke in Arbeitsbereiche von Teamkollegen gewähren. Der Einsatz von AR-Brillen und Smartglasses unterliegt deshalb auch einer Folgenabschätzung nach Art.35 DSGVO, welcher eine Interessenabwägung aller Parteien berücksichtigt wissen will.

Heißt: Die durch die AR-Brille verfolgten Zwecke, dürfen nicht die Persönlichkeitsrechte Beteiligter unterlaufen. An Arbeitsplätzen muss dieser gesetzliche Rahmen auch Grundlage für jeden AR-Einsatz sein (etwa einem AR-Einsatz zur Leistungssteigerung, Arbeitserleichterung oder zur Verhinderung von Arbeitsunfällen).

Neben AR-App-Anwendungen hat sich unsere Aspekteins GmbH auch auf hochprofessionelle Virtual-Reality- & 360-Grad-Produktionen spezialisiert – sowohl in passiver, als auch in interaktiver Form. Neugierig geworden?

Wir beraten Sie selbstverständlich gerne über die spannenden Möglichkeiten von AR/VR und würden uns freuen, Sie bei Ihrem Wunsch-Projekt unterstützen zu dürfen:

Hier geht´s zum ASPEKTEINS-TEAM

Bildrechte Titelbild: © Ilo auf Pixabay

Die mobile Version verlassen